Anmeldung und Zulassungsverfahren
Die Anmeldung zu den BBUG erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsleitung des entsendenden Unternehmens. Über die Aufnahme entscheidet ein Zulassungsausschuss, der aus Mitgliedern des Vorstandes und dem Geschäftsführer der GFU besteht. Zu den BBUG werden in gewissem Umfang
auch Anmeldungen aus Firmen, die nicht Mitglieder der GFU sind, berücksichtigt, darunter auch aus Organisationen, die keine Wirtschaftsunternehmen sind. Der Ausschuss tagt jeweils etwa 12 Monate vor dem jeweiligen Gespräch.
Zulassungskriterien