Allgemeine Informationen
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Anmeldung und Zulassungsverfahren

 

Die Anmeldung zu den BBUG erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsleitung des entsendenden Unternehmens. Über die Aufnahme entscheidet ein Zulassungsausschuss, der aus Mitgliedern des Vorstandes und dem Geschäftsführer der GFU besteht. Zu den BBUG werden in gewissem Umfang

auch Anmeldungen aus Firmen, die nicht Mitglieder der GFU sind, berücksichtigt, darunter auch aus Organisationen, die keine Wirtschaftsunternehmen sind. Der Ausschuss tagt jeweils etwa 12 Monate vor dem jeweiligen Gespräch.

 

Zulassungskriterien

  • sieben Jahre Führungserfahrung, davon zwei Jahre in der Unternehmensleitung bzw. in Linien- oder Stabsstellung unmittelbar darunter,
  • Erkennbare Eignung, in absehbarer Zeit in der obersten Führungsgruppe des Unternehmens mitzuwirken,
  • nicht älter als 50 Jahre,
  • möglichst vielfältige und ausgewogene Zusammensetzung der Teilnehmergruppe

Die Teilnehmerzahl ist je Gespräch auf ca. 30 beschränkt.
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Aktuelles
  • Hauptgespräch

    Das 130.BBUG findet vom 15. April bis 04. Mai 2012 statt.
 
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